Abwassergebühren
Die Stadt Wilhelmshaven betreibt Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen (zentrale Abwasseranlage) als Teil der öffentlichen Einrichtung nach Maßgabe der Abwasserbeseitigungssatzung und erhebt Gebühren für deren Inanspruchnahme (Kanalbenutzungsgebühr).
Als Service für die Technischen Betriebe Wilhelmshaven (TBW), übernehmen wir, liebe Wilhelmshavenerinnen und Wilhelmshavener, die Abrechnung der Abwassergebühren.
Erfahren Sie mehr über die Abwassergebühren auf den Seiten der TBW.
Bei den Abwassergebühren unterscheiden wir zwischen der Gebühr für die Kanalbenutzung sowie der Grundgebühr. Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt je vollem Kubikmeter (m³) Schmutzwasser 2,18 Euro.
Die Grundgebühr nach der Nennleistung der auf dem Grundstück verwendeten Wassermesser beträgt jährlich:
129,60 € | für Wassermesser bis 2,5 m³/h Nennleistung |
310,92 € | für Wassermesser bis 6,0 m³/h Nennleistung |
518,28 € | für Wassermesser bis 10,0 m³/h Nennleistung |
1.814,04 € | für Wassermesser bis 35,0 m³/h Nennleistung |
4.664,28 € | für Wassermesser bis 90,0 m³/h Nennleistung |
6.478,44 € | für Wassermesser bis 125,0 m³/h Nennleistung |
12.956,76 € | für Wassermesser bis 250,0 m³/h Nennleistung |
28.504,68 € | für Wassermesser bis 550,0 m³/h Nennleistung |