Einspeisung
Ihre eigene Energie durch Sonne, Wind, Biomasse oder ein Blockheizkraftwerk? Herzlich willkommen im Netz der GEW Wilhelmshaven GmbH.
Ich plane die Installation einer Erzeugungsanlage. Wo muss ich diese melden?
Jede netzgekoppelte Stromerzeugungsanlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert werden. Die gesetzliche Frist zur Registrierung beträgt vier Wochen ab Inbetriebnahme
Zusätzlich müssen alle Nicht-Steckerfertigen-Anlagen von einem eingetragenen Installateur beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Dafür haben wir ein digitales Installateurportal eingerichtet: Installateurportal
Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber muss bereits vor der Montage erfolgen. Erst nach der Freigabe durch die GEW Wilhelmshaven GmbH kann mit der Installation der Anlage begonnen werden.
Erhalte ich eine Einspeisevergütung?
Wird der selbst erzeugte Strom nicht vollständig verbraucht, wird die überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung, die vom Netzbetreiber ausgezahlt wird.
Voraussetzung für die Auszahlung der Einspeisevergütung ist die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.