Einspeisung
Ihre eigene Energie durch Sonne, Wind, Biomasse oder ein Blockheizkraftwerk? Herzlich willkommen im Netz der GEW Wilhelmshaven GmbH.
Ich plane die Installation einer Erzeugungsanlage. Wo muss ich diese melden?
Jede netzgekoppelte Stromerzeugungsanlage muss sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet werden.
Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber muss bereits vor der Montage erfolgen. Erst nach der Freigabe durch die GEW Wilhelmshaven GmbH kann mit der Installation der Anlage begonnen werden. Einen Überblick über die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen und Informationen über den Ablauf der Bearbeitung Ihrer Anmeldung finden Sie in den Ablaufplänen.
Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Die gesetzliche Frist zur Registrierung beträgt 4 Wochen ab Inbetriebnahme.
Erhalte ich eine Einspeisevergütung?
Wird der selbst erzeugte Strom nicht vollständig verbraucht, wird die überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung, die vom Netzbetreiber ausgezahlt wird.
Voraussetzung für die Auszahlung der Einspeisevergütung ist die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.