Veröffentlichungspflichten
- Veröffentlichungen gemäß § 23c Abs. 6 EnWG
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Stand: 01.01.2025
- Veröffentlichungen § 27 GasNEV
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Stand: 01.04.2024
- Veröffentlichung § 20 GasNZV
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Stand: 01.04.2024
- Netzgebiet
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der GEW Wilhelmshaven GmbH
Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir zum 1.7.2024 den Grundversorger für unser Netzgebiet festgestellt:
Der Grundversorger für das Netzgebiet der GEW Wilhelmshaven GmbH ist bis zum 31.12.2027 die GEW Wilhelmshaven GmbH.
Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das am 13. Juli 2005 in Kraft getreten ist, sind wir verpflichtet, unsere Haushaltskunden im Netzgebiet der GEW Wilhelmshaven GmbH zu informieren, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung den bisher gültigen und veröffentlichten allgemeinen Tarifen und Bedingungen für die allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität (Niederspannung) entsprechen. Das Preisblatt der Allgemeinen Preise finden Sie hier auf unseren Seiten unter Produkte.