
Redispatch 2.0
Seit dem 1.10.2021 müssen Netzbetreiber und die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen die Vorgaben zum Redispatch aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) umsetzen. Künftig werden alle Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 100 kW zur Beseitigung von Netzengpässen herangezogen.
Die Anlagenbetreiber sind seit dem 1.10.2021 im Rahmen des Redispatch verpflichtet, auf Aufforderung des Netzbetreibers die Wirkleistungs- oder Blindleistungserzeugung ihrer Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW oder den Wirkleistungsbezug anzupassen oder die Anpassung zu dulden. Auch KWKG- und EEG-Anlagen werden zum Redispatch 2.0 herangezogen.
Der Anlagenbetreiber nimmt die Marktrollen des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreibers der technischen Ressource (BTR) wahr. Für die jeweilige Marktrolle wird eine Marktpartner-ID benötigt, die auf der Webseite des BDEW beantragt werden kann.
https://bdew-codes.de/Codenumbers/BDEWCodes/CodeOverview
Die Marktrollen können auch an einen Dienstleister delegiert werden.
https://www.bdew.de/energie/anbieterliste-dienstleister-redispatch-20/
Wenn Sie bereits einen Einsatzverantwortlichen festgelegt haben, teilen Sie uns diesen bitte über das folgende Formular mit:
1_Redispatch 2.0 - FormularWeitere Informationen zum Thema können Sie unserer FAQ-Liste entnehmen:
2_Redispatch 2.0 - FAQFragen und Antworten von Anlagenbetreibern zum neuen Redispatch 2.0
Mit der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) wird zum 1. Oktober 2021 das aktuelle Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0. Damit vereinheitlicht der Gesetzgeber diesen Prozess. Was genau das für Sie und uns bedeutet, erfahren Sie hier.
Redispatch ist ein Begriff aus der Kraftwerkssteuerung. Gemeint ist die Anpassung der Wirkleistung einer Stromerzeugungsanlage durch den Netzbetreiber mit dem Ziel, Netzeng-pässe zu reduzieren. Derzeit passiert das nur im Übertragungsnetz. Ab dem 1. Oktober 2021 müssen auch wir als Verteilnetzbetreiber dies umsetzen – deswegen Redispatch 2.0.
Sie erfüllen so die Vorgaben der Bundesnetzagentur aus den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061. Die Teilnahme am Redispatch 2.0 ist verpflichtend für Betreiber von Anlagen größer 100 kW und von steuerbaren Anlagen kleiner 100 kW.
Selbstverständlich erstatten wir Ihnen durch Abrufe entgangene Vergütungen auch weiterhin: Ist Ihre Anlage in der Direktvermarktung, kommt die Vergütung für die Ausfallarbeit vom Di-rektvermarkter und wird genauso behandelt wie eine normale Einspeisemenge. Wenn Sie zusätzlich Marktprämie erhalten, vergüten wir Ihnen diese. Bei Anlagen im EEG ohne Direkt-vermarkter erhalten Sie die Entschädigung für die Ausfallarbeit komplett von uns.
Nein. Der Redispatch 2.0 ändert nichts an Ihren Vergütungssätzen.
Den aktuellen Stand mit allen Anhängen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur www.bnetza.de Beschlusskammern Beschlusskammer 6 Systemdienstleistungen / -sicherheit Redispatch/Einspeisemanagement.
Folgende Aufgaben müssen Sie oder Ihre Dienstleister für den Redispatch 2.0 erfüllen:
Stammdaten der Erzeugungseinheiten liefern
Prognosen für die Erzeugungseinheiten liefern
Informationen über Beschränkungen mitteilen
Echtzeitdaten bereitstellen
Abrechnungsdaten bereitstellen
Detailinformationen zu diesen Pflichten finden Sie in den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 der Bundesnetzagentur (s.o.) sowie auf der Webseite des „Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unter https://www.bdew.de/energie/redispatch-20/
Der zentrale Unterschied ist, dass im Redispatch 2.0 der Eingriff in die Erzeugungsleistung ihrer Anlage auf Basis von Prognosen erfolgt und deshalb zwischen den Netzbetreibern vor-
Stand: 18.05.2021
Die jeweils aktuelle Version unter https://www.gew-wilhelmshaven.de/netze/strom/einspeisung/
GEW Wilhelmshaven GmbH
ab abgestimmt werden kann. Im Einspeisemanagement ging es nur um die kurzfristige Behebung von Netzengpässen. Darüber hinaus stellen wir im Redispatch 2.0 auch den energetischen und bilanziellen Ausgleich sicher. So kann Ihnen Ihr Direktvermarkter einen Teil des Ausfalls erstatten – natürlich nur, wenn Sie auch in der Direktvermarktung sind.
Das sind zwei neue Marktrollen, die mit uns zusammen den Redispatch 2.0 managen.
Einsatzverantwortlicher (EIV)
Der EIV kümmert sich um die Daten vor einer Redispatch-Maßnahme. Er übermittelt uns zum Beispiel die Stammdaten sowie die Prognosen Ihrer Anlage.
Betreiber der technischen Ressource (BTR)
Der BTR sendet uns die Abrechnungsdaten nach der Redispatch-Maßnahme. Damit können wir den Ausfall der Anlage abrechnen.
Die Bundesnetzagentur hat die Rollen getrennt, damit Sie diese auch an Experten für Ener-giedaten abgeben können. So kann zum Beispiel Ihr Direktvermarkter der EIV und Ihr Ab-rechnungsdienstleister der BTR werden.
Selbstverständlich dürfen Sie eine oder auch beide Marktrollen selbst erledigen. Wir raten Ihnen aber davon ab. EIV und BTR müssen eine Reihe von automatisierten Datenaus-tauschprozessen innerhalb kurzer zeitlicher Fristen beherrschen, was entsprechende Soft-ware, Hardware und die notwendigen IT-Zertifikate erfordert. Sie müssen die Use-Cases sowie die Datenlieferpflichten nach den BNetzA Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 kennen und abwickeln können – zum Teil 24 Stunden am Tag. Bitte beachten Sie auch die Vorgaben/Prozessleitfäden des BDEW.
Connect+ ist eine deutschlandweite Drehscheibe für Redispatch-Daten. Die Daten des EIV müssen mehrere Netzbetreiber erreichen, damit diese koordiniert die Einsätze planen kön-nen. Um den EIV zu entlasten, wurde Connect+ gegründet. So übermittelt der EIV seine Da-ten nur einmal – die weitere Verteilung erledigt dann Connect+. Weitere Informationen zu Connect+ erhalten unter www.netz-connectplus.de.
Mit der Post oder per Mail. Auf unserer Webseite können Sie das Formular herunterladen und ausdrucken.
Das macht Ihr EIV elektronisch – also eine Aufgabe weniger für Sie.
Bitte nutzen Sie für die Benennung Ihres Einsatzverantwortlichen unkompliziert unser Kon-taktformular unter https://www.gew-wilhelmshaven.de/netze/strom/einspeisung/. Um Sie und Ihre Anlage eindeutig zu identifizieren, tragen Sie dort Ihre Vertragskontonummer sowie die Marktlokation ein. Diese Nummern finden Sie auf Ihren Einspeiseabrechnungen. Um Ihren EIV eindeutig zu identifizieren, benötigen wir seine BDEW-Marktpartner ID. Diese stellt Ihnen Ihr EIV zur Verfügung. Bitte nennen Sie uns zusätzliche Kontaktdaten von Ihnen und Ihrem EIV – so können wir einfach nachfragen, falls sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat.
Anfang Juli 2021 startet der Testbetrieb für den Redispatch 2.0. Das hat die Bundesnetza-gentur so vorgegeben. Für diesen Testbetrieb bauen wir mit Ihrem Dienstleister eine Daten-verbindung über Connect+ auf – ein komplexer und zeitintensiver Prozess. Daher brauchen wir bis zum 18. Juni 2021 die Daten Ihres EIV.
Die Bundesnetzagentur hat erst am 23. März die Daten festgelegt, die Sie liefern müssen. Seit dem 1. April haben wir Klarheit über die Details der notwendigen elektronischen Daten-formate.
Ja. Details regelt Ihr Vertrag mit Ihrem Dienstleister.
Die Bundesnetzagentur hat für einen solchen Fall schon mit „Verwaltungszwang“ gedroht. Das bedeutet Bußgelder für Sie. Wir denken: Das muss nicht sein.
Üblicherweise nicht. Die schon für das Einspeisemanagement verbaute Steuerungstechnik nutzen wir im Regelfall einfach weiter. Nur wenn Sie in den Aufforderungsfall nach der BNetzA-Festlegung BK6-20-059 wechseln möchten, müssen wir uns die Technik zusammen mit Ihrem EIV anschauen und ggf. Veränderungen vornehmen.
Das macht Ihr BTR mit uns auf elektronischem Weg. Wie genau, hängt von dem Abrech-nungsmodell ab, das Ihr EIV mit Ihnen abstimmt.
Ob Pauschal, Spitz oder Spitz light für Sie sinnvoll ist, können wir nicht beantworten – disku-tieren Sie dies am besten mit Ihrem EIV und BTR. Allgemein gilt: Je exakter die Ausfallarbeit ermittelt werden soll, desto genauere Abrechnungsdaten muss Ihr BTR uns elektronisch lie-fern.
Gute Neuigkeiten: Sie erhalten von uns automatisch eine monatliche Gutschrift über die Einsätze im Vormonat – auf Basis der Daten, die wir mit Ihrem BTR abgestimmt haben. Das Schreiben von Rechnungen ist für Sie also Vergangenheit. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Für alle Einsätze ab dem 1. Oktober 2021 sparen Sie so Zeit und Porto.
Ja, das ändert sich. Ihr Direktvermarkter erhält in Zukunft von uns einen Ausgleich dafür, dass durch den Redispatch-Einsatz weniger Strom an ihn geliefert wurde als geplant. Details finden Sie bzw. Ihr Direktvermarkter in der Anlage 3 der BNetzA-Festlegung BK6-20-059.