Betreiberwechsel
Beim Übergang einer Erzeugungsanlage an einen neuen Betreiber, muss dieser Betreiberwechsel bei der GEW Wilhelmshaven GmbH angezeigt werden. Dies ist fällt beispielsweise an beim Verkauf eines Wohnhauses mit Photovoltaikanlage, einer Erbschaft oder einer Umfirmierung.
Bei einem Todesfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) einzureichen.
Senden Sie bitte die vollständigen Unterlagen an netznutzung@gew-wilhelmshaven.de .
Wie geht es nach Ihrer Ummeldung weiter?
Bestätigung für den bisherigen Anlagenbetreiber
Nachdem alle oben genannten Unterlagen vollständig eingereicht und von uns geprüft wurden, erhält der bisherige Anlagenbetreiber Sie eine Kündigungsbestätigung und eine Schlussrechnung.
Sollten wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Vertragsabschluss mit dem neuen Anlagenbetreiber
Dem neuen Anlagenbetreiber bieten wir den Abschluss eines Einspeisevertrages an. Dabei bleiben die wesentlichen Vertragsbestandteile unverändert. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Fördersatz des EEG aus dem Jahr der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. Der bisherige Anlagenbetreiber kann Ihnen dazu Auskunft geben.
Bitte beachten Sie als bisheriger Anlagenbetreiber
Ein Betreibwechsel muss auch im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Folgen Sie bitte den Anweisungen unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Registrieren/BetreiberwechselRegistrieren .