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Abwassergebühren

Zentrale Abwasseranlage

Die Stadt Wilhelmshaven betreibt die zentrale Abwasseranlage mit ihren Kanalisations- und Reinigungsanlagen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – geregelt durch die Abwasserbeseitigungssatzung. Für die Nutzung dieser Anlagen wird eine Kanalbenutzungsgebühr erhoben.

Im Auftrag der Technischen Betriebe Wilhelmshaven (TBW) übernehmen wir – liebe Wilhelmshavenerinnen und Wilhelmshavener – gerne die Abrechnung der Abwassergebühren für Sie.

Abwasser

Zusammensetzung der Abwassergebühren

Die Abwassergebühren setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • Kanalbenutzungsgebühr:
    • 2,18 Euro je vollem Kubikmeter (m³) Schmutzwasser
  • Grundgebühr:
    • Diese richtet sich nach der Nennleistung (Qn bzw. Q3) des auf dem Grundstück installierten Wasserzählers (Wassermessers).
    • Der konkrete Jahresbetrag hängt vom Typ des Zählers ab.
    • Die Grundgebühr nach der Nennleistung der auf dem Grundstück verwendeten Wassermesser beträgt jährlich:
      • 129,60 € für Wassermesser bis 2,5 m³/h Nennleistung
      • 310,92 € für Wassermesser bis 6,0 m³/h Nennleistung
      • 518,28 € für Wassermesser bis 10,0 m³/h Nennleistung
      • 1.814,04 € für Wassermesser bis 35,0 m³/h Nennleistung
      • 4.664,28 € für Wassermesser bis 90,0 m³/h Nennleistung
      • 6.478,44 € für Wassermesser bis 125,0 m³/h Nennleistung
      • 12.956,76 € für Wassermesser bis 250,0 m³/h Nennleistung
      • 28.504,68 € für Wassermesser bis 550,0 m³/h Nennleistung


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