Alle Infos Rund um das Thema Einspeisung
Ihre eigene Energie durch Sonne, Wind, Biomasse oder ein Blockheizkraftwerk? Herzlich willkommen im Netz der GEW Wilhelmshaven GmbH.
Ich plane die Installation einer Erzeugungsanlage. Wo muss ich diese melden?
Jede netzgekoppelte Stromerzeugungsanlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA)registriert werden. Die gesetzliche Frist zur Registrierung beträgt vier Wochen ab Inbetriebnahme
Zusätzlich müssen alle Nicht-Steckerfertigen-Anlagen von einem eingetragenen Installateur beim Netzbetreiberangemeldet werden.
Dafür haben wir ein digitales Installateurportal eingerichtet: Installateurportal
Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber muss bereits vor der Montage erfolgen. Erst nach der Freigabe durch die GEW Wilhelmshaven GmbH kann mit der Installation der Anlage begonnen werden.
Erhalte ich eine Einspeisevergütung?
Wird der selbst erzeugte Strom nicht vollständig verbraucht, wird die überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung, die vom Netzbetreiber ausgezahlt wird.
Voraussetzung für die Auszahlung der Einspeisevergütung ist die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.

Dokumente und Formulare als Schnellzugriff
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Anlagen am Mittelspannungsnetz
- TAR 4110 "Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten/Speicher (Mittelspannung)" (PDF · 273 kB)
- Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Verteilnetz Strom der GEW Wilhelmshaven GmbH für Anlagen von mehr als 100 kW (PDF · 31 kB)
- Ablaufplan zur Beabeitung Ihres Netzanschlussgesuches (PDF · 304 kB)Stand: 29.06.2023
- TAR 4110 "Errichtungsplanung (Mittelspannung)" (PDF · 198 kB)
- TAR 4110 "Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen (Mittelspannung)" (PDF · 234 kB)
- TAR 4110 "Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)" (PDF · 234 kB)
- TAR 4110 "Datenblatt Netzrückwirkungen (Mittelspannung)" (PDF · 324 kB)
- TAR 4110 "Erdungsprotokoll (Mittelspannung)" (PDF · 495 kB)
- TAR 4110 "Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten/Speicher (Mittelspannung)" (PDF · 449 kB)
- TAR 4110 "Inbetriebsetzungsauftrag (Mittelspannung)" (PDF · 924 kB)
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Einspeisung nach KWKG
Anlagen am Mittelspannungsnetz
- Ablaufplan zur Beabeitung Ihres Netzanschlussgesuches (PDF · 304 kB)Stand: 29.06.2023
- Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Verteilnetz Strom der GEW Wilhelmshaven GmbH für Anlagen von mehr als 100 kW (PDF · 31 kB)
- TAR 4110 "Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)" (PDF · 234 kB)
- TAR 4110 "Errichtungsplanung (Mittelspannung)" (PDF · 198 kB)
- TAR 4110 "Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen (Mittelspannung)" (PDF · 234 kB)
- Ablaufplan zur Beabeitung Ihres Netzanschlussgesuches (PDF · 324 kB)Stand: 29.06.2023
- TAR 4110 "Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten/Speicher (Mittelspannung)" (PDF · 273 kB)
- TAR 4110 "Datenblatt Erzeugungsanlage/Speicher (Mittelspannung)" (PDF · 449 kB)
- TAR 4110 "Erdungsprotokoll (Mittelspannung)" (PDF · 495 kB)
- TAR 4110 "Inbetriebsetzungsauftrag (Mittelspannung)" (PDF · 924 kB)
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Betreiberwechsel
Beim Übergang einer Erzeugungsanlage an einen neuen Betreiber, muss dieser Betreiberwechsel bei der GEW Wilhelmshaven GmbH angezeigt werden. Dies ist fällt beispielsweise an beim Verkauf eines Wohnhauses mit Photovoltaikanlage, einer Erbschaft oder einer Umfirmierung.
Bei einem Todesfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) einzureichen.
Senden Sie bitte die vollständigen Unterlagen an netznutzung@gew-wilhelmshaven.de.
Wie geht es nach Ihrer Ummeldung weiter?
Bestätigung für den bisherigen Anlagenbetreiber
Nachdem alle oben genannten Unterlagen vollständig eingereicht und von uns geprüft wurden, erhält der bisherige Anlagenbetreiber Sie eine Kündigungsbestätigung und eine Schlussrechnung.
Sollten wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Vertragsabschluss mit dem neuen Anlagenbetreiber
Dem neuen Anlagenbetreiber bieten wir den Abschluss eines Einspeisevertrages an. Dabei bleiben die wesentlichen Vertragsbestandteile unverändert. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Fördersatz des EEG aus dem Jahr der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. Der bisherige Anlagenbetreiber kann Ihnen dazu Auskunft geben.
Bitte beachten Sie als bisheriger Anlagenbetreiber
Ein Betreibwechsel muss auch im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Folgen Sie bitte den Anweisungen unter dem folgenden Link:
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Marktstammdatenregister
Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, sich selbst und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Zu registrierende Anlagen sind: Solaranlagen, Stromspeicher, KWK-Anlagen und Notstromaggregate, Windenergieanlagen und große Kraftwerke.
Dabei muss jede Anlage einzeln erfasst werden. Ist beispielsweise ein Stromspeicher vorhanden, muss dieser separat als einzelne Einheit registriert werden.
Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist zur Registrierung. Diese beträgt bei Neuanlagen einen Monat nach Inbetriebnahme. Sollten Sie Ihre Anlage nicht registrieren, entfällt Ihr Anspruch auf finanzielle Förderung über die Einspeisevergütung nach EEG und KWKG.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein von der Bundesnetzagentur geführtes Internetportal, in das Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes ihre Stammdaten und die Stammdaten ihrer Strom- und Gaserzeugungsanlageneintragen.
Damit die Transparenz erhöht wird, ist das Register öffentlich zugänglich. Die Daten sollen sowohl von den Behörden als auch von den Marktakteuren der Energiebranche genutzt werden. Selbstverständlich werden Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, nicht veröffentlicht. Dies gilt z.B. für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp.
Was muss ich als Anlagenbetreiber tun?
Registrieren Sie sich und Ihre Anlagen unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR.
Die Registrierung ist gebührenfrei.
Die Registrierung besteht aus drei Schritten
- Benutzerkonto einrichten: Zunächst müssen Sie sich als Benutzer registrieren.
- Registrierung als Anlagenbetreiber: Nach der Anmeldung müssen Sie die Daten des Anlagenbetreibers eintragen.
- Registrierung der Anlage: Zuletzt geben Sie die Daten zur Anlage ein.
Abschließend können Sie sich eine Registrierungsbestätigung für Ihre registrierte Anlage herunterladen. Bitte leiten Sie diese an netznutzung@gew-wilhelmshaven.de weiter.
Wichtig: Wurde bei Ihnen auch ein Stromspeicher installiert, muss dieser als eigene Einheit im Marktstammdatenregister registriert werden.
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Redispatch 2.0
Seit dem 1.10.2021 müssen Netzbetreiber und die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen die Vorgaben zum Redispatch aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) umsetzen. Künftig werden alle Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 100 kW zur Beseitigung von Netzengpässen herangezogen.
Die Anlagenbetreiber sind seit dem 1.10.2021 im Rahmen des Redispatch verpflichtet, auf Aufforderung des Netzbetreibers die Wirkleistungs- oder Blindleistungserzeugung ihrer Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW oder den Wirkleistungsbezug anzupassen oder die Anpassung zu dulden. Auch KWKG- und EEG-Anlagen werden zum Redispatch 2.0 herangezogen.
Der Anlagenbetreiber nimmt die Marktrollen des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreibers der technischen Ressource (BTR) wahr. Für die jeweilige Marktrolle wird eine Marktpartner-ID benötigt, die auf der Webseite des BDEW beantragt werden kann.
https://bdew-codes.de/Codenumbers/BDEWCodes/CodeOverview
Die Marktrollen können auch an einen Dienstleister delegiert werden.
https://www.bdew.de/energie/anbieterliste-dienstleister-redispatch-20/
Wenn Sie bereits einen Einsatzverantwortlichen festgelegt haben, teilen Sie uns diesen bitte über das Formular unten (siehe Downloads)mit.
Weitere Informationen zum Thema können Sie unserer FAQ-Liste in den Downloads entnehmen.
Alternativ haben wir die häufigsten FAQ zum Thema Redispatch 2.0 auch hier zusammengefasst.
Fragen und Antworten von Anlagenbetreibern zum neuen Redispatch 2.0
Mit der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) wird zum 1. Oktober 2021 das aktuelle Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0. Damit vereinheitlicht der Gesetzgeber diesen Prozess. Was genau das für Sie und uns bedeutet, erfahren Sie hier.
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In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen über die Entschädigung meines Direktvermarkters für den Einsatz. Wird das nun anders?
Ja, das ändert sich. Ihr Direktvermarkter erhält in Zukunft von uns einen Ausgleich dafür, dass durch den Redispatch-Einsatz weniger Strom an ihn geliefert wurde als geplant. Details finden Sie bzw. Ihr Direktvermarkter in der Anlage 3 der BNetzA-Festlegung BK6-20-059.
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Wie bekomme ich zukünftig meine Abrechnung?
Gute Neuigkeiten: Sie erhalten von uns automatisch eine monatliche Gutschrift über die Einsätze im Vormonat – auf Basis der Daten, die wir mit Ihrem BTR abgestimmt haben. Das Schreiben von Rechnungen ist für Sie also Vergangenheit. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Für alle Einsätze ab dem 1. Oktober 2021 sparen Sie so Zeit und Port
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Welches Abrechnungsmodell ist für mich sinnvoll?
Ob Pauschal, Spitz oder Spitz light für Sie sinnvoll ist, können wir nicht beantworten – diskutieren Sie dies am besten mit Ihrem EIV und BTR. Allgemein gilt: Je exakter die Ausfallarbeit ermittelt werden soll, desto genauere Abrechnungsdaten muss Ihr BTR uns elektronisch liefern.
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Wie wird zukünftig die Ausfallenergie ermittelt?
Das macht Ihr BTR mit uns auf elektronischem Weg. Wie genau, hängt von dem Abrechnungsmodell ab, das Ihr EIV mit Ihnen abstimmt.
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Ändert sich etwas an der verbauten Steuerungshardware?
Üblicherweise nicht. Die schon für das Einspeisemanagement verbaute Steuerungstechnik nutzen wir im Regelfall einfach weiter. Nur wenn Sie in den Aufforderungsfall nach der BNetzA-Festlegung BK6-20-059 wechseln möchten, müssen wir uns die Technik zusammen mit Ihrem EIV anschauen und ggf. Veränderungen vornehmen.
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Was passiert, wenn meine Anlage am 1. Oktober 2021 den Redispatch 2.0 nicht voll-ständig bedienen kann (z.B. weil ich keinen EIV benannt habe)?
Die Bundesnetzagentur hat für einen solchen Fall schon mit „Verwaltungszwang“ gedroht. Das bedeutet Bußgelder für Sie. Wir denken: Das muss nicht sein.
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Darf ich meinen EIV und BTR später wechseln?
Ja. Details regelt Ihr Vertrag mit Ihrem Dienstleister.
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Warum wurde ich nicht früher informiert?
Die Bundesnetzagentur hat erst am 23. März die Daten festgelegt, die Sie liefern müssen. Seit dem 1. April haben wir Klarheit über die Details der notwendigen elektronischen Datenformate.
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Warum muss ich mich so schnell für einen EIV/BTR entscheiden?
Anfang Juli 2021 startet der Testbetrieb für den Redispatch 2.0. Das hat die Bundesnetza-gentur so vorgegeben. Für diesen Testbetrieb bauen wir mit Ihrem Dienstleister eine Datenverbindung über Connect+ auf – ein komplexer und zeitintensiver Prozess. Daher brauchen wir bis zum 18. Juni 2021 die Daten Ihres EIV.
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Welche Daten werden für die Benennung des Einsatzverantwortlichen (EIV) benötigt?
Bitte nutzen Sie für die Benennung Ihres Einsatzverantwortlichen unkompliziert unser Kontaktformular unter folgendem Link. Um Sie und Ihre Anlage eindeutig zu identifizieren, tragen Sie dort Ihre Vertragskontonummer sowie die Marktlokation ein. Diese Nummern finden Sie auf Ihren Einspeiseabrechnungen. Um Ihren EIV eindeutig zu identifizieren, benötigen wir seine BDEW-Marktpartner ID. Diese stellt Ihnen Ihr EIV zur Verfügung. Bitte nennen Sie uns zusätzliche Kontaktdaten von Ihnen und Ihrem EIV – so können wir einfach nachfragen, falls sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat.
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Welche Daten werden für die Benennung des Einsatzverantwortlichen (EIV) benötigt?
Bitte nutzen Sie für die Benennung Ihres Einsatzverantwortlichen unkompliziert unser Kontaktformular unter folgendem Link. Um Sie und Ihre Anlage eindeutig zu identifizieren, tragen Sie dort Ihre Vertragskontonummer sowie die Marktlokation ein. Diese Nummern finden Sie auf Ihren Einspeiseabrechnungen. Um Ihren EIV eindeutig zu identifizieren, benötigen wir seine BDEW-Marktpartner ID. Diese stellt Ihnen Ihr EIV zur Verfügung. Bitte nennen Sie uns zusätzliche Kontaktdaten von Ihnen und Ihrem EIV – so können wir einfach nachfragen, falls sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat.
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Warum muss ich GEW Wilhelmshaven GmbH den BTR im Formular nicht nennen?
Das macht Ihr EIV elektronisch – also eine Aufgabe weniger für Sie.
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Wie kann ich Ihnen die Kontaktdaten meines EIV senden?
Mit der Post oder per Mail. Auf unserer Webseite können Sie das Formular herunterladen und ausdrucken.
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Was ist Connect+ und wofür ist es gut?
Connect+ ist eine deutschlandweite Drehscheibe für Redispatch-Daten. Die Daten des EIV müssen mehrere Netzbetreiber erreichen, damit diese koordiniert die Einsätze planen können. Um den EIV zu entlasten, wurde Connect+ gegründet. So übermittelt der EIV seine Daten nur einmal – die weitere Verteilung erledigt dann Connect+. Weitere Informationen zu Connect+ erhalten unter www.netz-connectplus.de.
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Darf ich die Aufgaben eines EIV bzw. BTR selbst wahrnehmen?
Selbstverständlich dürfen Sie eine oder auch beide Marktrollen selbst erledigen. Wir raten Ihnen aber davon ab. EIV und BTR müssen eine Reihe von automatisierten Datenaustauschprozessen innerhalb kurzer zeitlicher Fristen beherrschen, was entsprechende Software, Hardware und die notwendigen IT-Zertifikate erfordert. Sie müssen die Use-Cases sowie die Datenlieferpflichten nach den BNetzA Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 kennen und abwickeln können – zum Teil 24 Stunden am Tag. Bitte beachten Sie auch die Vorgaben/Prozessleitfäden des BDEW.
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Was sind Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR)?
Das sind zwei neue Marktrollen, die mit uns zusammen den Redispatch 2.0 managen.
Einsatzverantwortlicher (EIV)
Der EIV kümmert sich um die Daten vor einer Redispatch-Maßnahme. Er übermittelt uns zum Beispiel die Stammdaten sowie die Prognosen Ihrer Anlage.Betreiber der technischen Ressource (BTR)
Der BTR sendet uns die Abrechnungsdaten nach der Redispatch-Maßnahme. Damit können wir den Ausfall der Anlage abrechnen.
Die Bundesnetzagentur hat die Rollen getrennt, damit Sie diese auch an Experten für Energiedaten abgeben können. So kann zum Beispiel Ihr Direktvermarkter der EIV und Ihr Abrechnungsdienstleister der BTR werden. -
Was ist der Unterschied zwischen Redispatch 2.0 und Einspeisemanagement?
Der zentrale Unterschied ist, dass im Redispatch 2.0 der Eingriff in die Erzeugungsleistung ihrer Anlage auf Basis von Prognosen erfolgt und deshalb zwischen den Netzbetreibern vorab abgestimmt werden kann. Im Einspeisemanagement ging es nur um die kurzfristige Behebung von Netzengpässen. Darüber hinaus stellen wir im Redispatch 2.0 auch den energetischen und bilanziellen Ausgleich sicher. So kann Ihnen Ihr Direktvermarkter einen Teil des Ausfalls erstatten – natürlich nur, wenn Sie auch in der Direktvermarktung sind.
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Welche Aufgaben kommen konkret auf mich als Anlagenbetreiber zu?
Folgende Aufgaben müssen Sie oder Ihre Dienstleister für den Redispatch 2.0 erfüllen:
- Stammdaten der Erzeugungseinheiten liefern
- Prognosen für die Erzeugungseinheiten liefern
- Informationen über Beschränkungen mitteilen
- Echtzeitdaten bereitstellen
- Abrechnungsdaten bereitstellen
Detailinformationen zu diesen Pflichten finden Sie in den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 der Bundesnetzagentur (s.o.) sowie auf der Webseite des „Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unter folgendem Link.
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Wo kann ich die Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 einsehen?
Den aktuellen Stand mit allen Anhängen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur:
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Ändert sich etwas an meiner Einspeisevergütung?
Nein. Der Redispatch 2.0 ändert nichts an Ihren Vergütungssätzen.
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Derzeit werden mir Ausfälle, die durch das Einspeisemanagement verursacht werden, vergütet. Ist das im Redispatch 2.0 genauso?
Selbstverständlich erstatten wir Ihnen durch Abrufe entgangene Vergütungen auch weiterhin: Ist Ihre Anlage in der Direktvermarktung, kommt die Vergütung für die Ausfallarbeit vom Direktvermarkter und wird genauso behandelt wie eine normale Einspeisemenge. Wenn Sie zusätzlich Marktprämie erhalten, vergüten wir Ihnen diese. Bei Anlagen im EEG ohne Direktvermarkter erhalten Sie die Entschädigung für die Ausfallarbeit komplett von uns.
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Warum muss ich am Redispatch 2.0 teilnehmen?
Sie erfüllen so die Vorgaben der Bundesnetzagentur aus den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061. Die Teilnahme am Redispatch 2.0 ist verpflichtend für Betreiber von Anlagen größer 100 kW und von steuerbaren Anlagen kleiner 100 kW.
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Was ist Redispatch?
Redispatch ist ein Begriff aus der Kraftwerkssteuerung. Gemeint ist die Anpassung der Wirkleistung einer Stromerzeugungsanlage durch den Netzbetreiber mit dem Ziel, Netzeng-pässe zu reduzieren. Derzeit passiert das nur im Übertragungsnetz. Ab dem 1. Oktober 2021 müssen auch wir als Verteilnetzbetreiber dies umsetzen – deswegen Redispatch 2.0.
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne

Team Netzwirtschaft
Fragen rund um die Anmeldung von Erzeugungsanlagen


