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Personen analysieren Energiedaten und Diagramme am Laptop – Symbol für professionelles Energiedatenmanagement und Energieoptimierung durch GEW Wilhelmshaven.

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sorgt die GEW Wilhelmshaven GmbH für den Einbau, Betrieb und die Einhaltung der Eichfrist aller Stromzähler in unserem Netzgebiet.

Wir unterscheiden zwischen:
  • Konventionellen Messeinrichtungen (kME)
  • Modernen Messeinrichtungen (mME)
  • Intelligenten Messsystemen (iMSys)

Freiwilliger Einbau eines iMSys

Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, können Sie freiwillig ein intelligentes Messsystem beantragen.

Ihre Vorteile:

  • Sichere, automatisierte Datenübertragung
  • Verbrauch bequem über ein Online-Portal einsehen – ohne Ablesung vor Ort

Kosten:

  • Ein einmaliger Kostenanteil fällt an
  • Details zu Preisen und jährlichen Entgelten finden Sie in unserem Preisblatt

Moderne Messeinrichtungen (mMe)

Seit 2018 tauschen wir alle konventionellen Stromzähler (z. B.  Ferraris-Zähler und elektronische Zähler) im Rahmen des Turnuswechsels gegen moderne Messeinrichtungen aus. 

Ihre Vorteile:

  • Digitale Verbrauchsanzeige
  • Transparente Übersicht über Ihren Stromverbrauch
  • Einfache Handhabung - ohne zusätzliche Kommunikationsschnittstelle

Alle Komfortfunktionen sind PIN-geschützt. Den Pin können Sie bequem per E-Mail anfordern: msb@gew-wilhelmshaven.de

Hinweis:
Zähler, deren Eichfrist abläuft, werden automatisch ersetzt. Sie müssen nichts veranlassen. 


Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Preisblatt für Standard- und Zusatzleistungen (gültig ab dem 01.07.2025)

Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (pdf, 179 kB)
gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), gültig ab 01.07.2025
Informationen

Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:

  • Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die unter die § 14a EnWG-Altregelung vor dem 01.01.2024 fallen
  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
  • Anlagen, in denen bereits ein intelligentes Messsystem eines anderen Messstellenbetreibers verbaut ist
Kontakt

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne

Ihre persönliche Ansprechperson

  • Sven Theil

    Sven Theil

    Fragen rund um die Inbetriebnahmen (Zähleranträge) der Sparte Strom