21. November 2022

Wichtige Info für Gas- und Wärmekunden

Als Haushaltskunde oder kleinerer Gewerbekunde müssen Sie im Dezember keinen Abschlag für Gas und Wärme zahlen. Der Bund wird diesen Abschlag einmalig für Sie direkt an uns leisten.

  • Sie haben uns ein SEPA-Mandat erteilt?
    Dann müssen Sie nichts tun. Wir buchen im Dezember für Gas und Wärme keinen Abschlag von Ihrem Konto ab.
  • Sie zahlen per Überweisung oder Dauerauftrag?
    Dann setzen Sie Ihre Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember bitte einmalig aus.

Bitte beachten Sie, dass der Abschlag für Strom im Dezember zu zahlen ist.

 

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit stündlicher Leistungsmessung]. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

 

Fernwärmekunden erhalten eine pauschale Entlastung in Höhe Ihres im September 2022 gezahlten Abschlages zuzüglich 20 %.

Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an die Wirtschaftsprüfergesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), einen Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, weiterzugeben.

Folgende Kundendaten müssen wir weitergeben:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Höhe der Abschlagszahlung für September 2022
  • Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

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