15. September 2020

Unsere Ableser sind wieder unterwegs

Unsere Ableser sind wieder unterwegs.

In dieser Woche startet unser Team mit der Ablesung unserer Strom-, Gas- und Wasserzähler.

Leider versuchen sich Betrüger auch aktuell Zugang zu Haushalten zu verschaffen. Sollte jemand vor Ihrer Tür stehen und sich als GEW-Ableser ausgeben, den Sie nicht auf diesen Fotos wiedererkennen, gewähren Sie bitte keinen Zutritt zu Ihrem Zuhause und verständigen umgehend die Polizei per Notruf oder unter 04421 9420.

Unsere Ableser

 

Auch in diesem Jahr möchten wir insbesondere jüngeren Menschen wieder ans Herz legen, ein Auge auf ihre Nachbarschaft zu werfen. Bemerken Sie, dass auffällige Personen im Hausflur verkehren oder ältere Bewohner bedrängt werden, fragen Sie ruhig nach dem Anlass des Besuchs. Im Zweifel bestehen Sie darauf, dass der Fremde das Haus umgehend verlässt.

 

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir das Risiko einer Covid-19-Infektion so klein wie möglich halten.

Deshalb gelten – zu Ihrem und unserem Schutz – aktuell zusätzliche Regelungen für unsere Ableser.

Abstand ist derzeit das Wichtigste, deshalb kommen wir Ihnen nicht näher als 1,5 Meter und unser Ableser tragen ein Mund-Nasen-Schutz.

Es reicht völlig aus, wenn Sie uns den Weg zu Ihrem Zähler zeigen.

Da für die Ablesung der Zähler in der Regel das Betreten Ihrer Wohnung erforderlich ist, möchten wir Sie bitten uns mitzuteilen, falls folgendes zutrifft.

  • Sie sind erst kürzliche aus einem Risikogebiet zurückgekehrt oder
  • ihr Haushalt steht aktuell unter Quarantäne.

Sollte einer der Punkte zutreffen, nutzen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten der Selbstablesung:

  • Online: Teilen Sie uns Ihren Zählerstand ganz einfach online über unseren Online-Kunden-Service mit.
  • Whatsapp:  Senden Sie uns ganz einfach ein Foto Ihres Zählerstandes über WhatsApp
  • Nutzen Sie die Ablesekarte, die wir Ihnen zusenden, oder nutzen Sie unseren persönlichen Kundenservice am Telefon.

Erhalten wir keinen abgelesenen Zählerstand, schätzen wir Ihren Verbrauch. Einen Hinweis auf den Schätzwert finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.

 

 

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