17. November 2022

Pressemitteilung der GEW Wilhelmshaven GmbH

Entwicklung der Energiepreise – GEW muss die Strom- und Gaspreise zum 1. Januar 2023 erhöhen

Pressemitteilung – Wilhelmshavener Zeitung vom 17.11.2022

Gas

„Die Bundesregierung hat die Umsatzsteuer auf Erdgas von 19% auf 7% gesenkt und die Gasbeschaffungsumlage unmittelbar vor deren Wirksamkeit gestoppt. Beide Vorteile hat GEW 1:1 an ihre Kunden weitergegeben und die Preise entsprechend gesenkt“, erläutert Josef Thomann, Geschäftsführer der GEW, „nun macht allerdings die Entwicklung an den Energiemärkten eine Preiserhöhung erforderlich“.

Der Gasverbrauch eines durchschnittlichen Wilhelmshavener Haushalts liegt bei 12.500 Kilowattstunden pro Jahr. Bei dieser Abnahme erhöht sich der Arbeitspreis in der Grundversorgung havengas basis von 9,66 um 4,29 Cent auf 13,95 Cent pro Kilowattstunde brutto zum 1. Januar 2023.

Im Produkt havengas für uns erhöht sich der Arbeitspreis von 9,35 Cent pro Kilowattstunde auf 13,60 Cent pro Kilowattstunde brutto ebenfalls zum 1. Januar 2023.

Die monatlichen Grundpreise bleiben beim Gas unverändert.

„Auf den Monat gerechnet ergibt sich eine Erhöhung von jeweils rund 45 Euro. Prozentual bedeutet dies eine Steigerung von rund 40%, je nach Verbrauch“, erklärt Kai Rückstein, Vertriebsleiter der GEW.

„Auch der Preis für Biogas, das Bestandteil unseres havengas natur ist, ist auf den Energiemärkten erheblich teurer geworden. Der Arbeitspreis für havengas natur steigt daher auf 19,20 Cent pro Kilowattstunde brutto. Wir empfehlen unseren havengas natur -Kunden einen Wechsel in den deutlich günstigeren Vertrag havengas für uns. Einen entsprechenden Vertrag übersenden wir den betroffenen Kunden mit der Preisänderungsmitteilung“, sagt Kai Rückstein, Vertriebsleiter der GEW.

 

Strom

„Während deutschlandweit viele Versorger ihre Preise bereits mehrfach erhöht haben, konnte GEW die Strompreise seit Januar 2020 stabil halten“, so Thomann, „und durch die Veränderung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 konnten die Preise gesenkt werden.“

„Zum 1. Januar 2023 steigen Preisbestandteile wie die staatlich regulierten Netzentgelte oder die Offshore-Entschädigungsumlage. Der Hauptgrund der notwendigen Preiserhöhung ist allerdings auch hier die Entwicklung an den Beschaffungsmärkten“, führt Rückstein aus.

Der Arbeitspreis in der Grundversorgung havenstrom basis erhöht sich von 24,77 um 15,13 Cent auf 39,90 Cent pro Kilowattstunde brutto zum 1. Januar 2023.

Die monatlichen Grundpreise erhöhen sich um 2,00 Euro brutto.

„Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden pro Jahr ergibt sich eine Erhöhung von monatlich rund 32 Euro, beziehungsweise circa 60%“, erklärt Kai Rückstein. „Allerdings kommen wir auch von einem sehr günstigen Niveau.“

 

GEW wird alle Kunden persönlich anschreiben und über die neuen Preise informieren. Die neuen monatlichen Abschläge werden allen Kunden ebenfalls in den Anschreiben oder in der in Kürze zugestellten Rechnung mitgeteilt.

Die GEW-Kunden brauchen Ihre Zähler nicht zum 1. Januar ablesen. GEW wird den jeweiligen Verbrauch anteilig nach den alten und neuen Preisen aufteilen.

„Auch nach den Preiserhöhungen wird GEW zu den günstigeren Anbietern gehören“, so Vertriebsleiter Rückstein. „Hierdurch werden weiterhin Wilhelmshavener von anderen Anbietern zu GEW zurückwechseln. Für diese Kunden müssen wir zusätzliche Energiemengen zu aktuell immer noch hohen Preisen beschaffen“.

 

Soforthilfe Gas

Die einmalige Übernahme der Kosten für den Gasabschlag im Dezember ist nun vom Bundesrat verabschiedet worden. „Dies ist ein Schritt zur Entlastung der Haushalte, den die GEW ausdrücklich begrüßt“, führt Thomann aus. „Wir prüfen derzeit mit Hochdruck die mögliche technische Umsetzung und werden hierzu zeitnah informieren“.

Für den Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 12.500 Kilowattstunden im Jahr bedeutet die Soforthilfe eine Entlastung von rund 110 Euro im Dezember.

 

Preisbremsen

In der politischen Diskussion sind derzeit auch sogenannte Preisbremsen für Strom und Gas. Hier geht es um mögliche Entlastungen bei den Energiepreisen, die im Jahr 2023 greifen sollen. Zur genauen Ausgestaltung und Abwicklung sowie zum Start sind derzeit aber noch Fragen offen. „Es sind turbulente Zeiten“ so Rückstein, „sobald hier Klarheit herrscht und der erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen ist, wird GEW auch hierzu informieren.“

 

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