11. November 2024
Pressemitteilung 08.11.2024
Gute Nachrichten von der GEW:
Deutliche Preissenkungen für Strom und Gas bereits zum 1. Januar 2025
„Ich freue mich, heute gleich zwei gute Nachrichten für unsere Kunden zu haben“, sagt Josef Thomann, Geschäftsführer der GEW Wilhelmshaven. „Zum einen werden wir unsere Gaspreise deutlich senken, zum anderen werden wir auch die Stromkosten unserer Kunden reduzieren. Beides bereits zum 1. Januar 2025.“
Wie ist die Entwicklung beim Erdgas?
„Durch unsere erfolgreiche Beschaffungsstrategie können wir zum 1. Januar 2025 die Gaspreise erneut senken. Obwohl wichtige Bestandteile des Gaspreises, wie die CO2-Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und die staatlich regulierten Netzentgelte zum Jahreswechsel deutlich steigen“, führt Kai Rückstein, Vertriebsleiter der GEW Wilhelmshaven, aus.
Die CO2-Kosten steigen von 45,00 Euro pro Tonne CO2 auf 55,00 Euro pro Tonne im Jahr 2025. Durch diese weitere Erhöhung ergeben sich bei einer Abnahme von 18.000 Kilowattstunden Kosten in Höhe von über 210 Euro brutto pro Jahr. Die staatlich regulierten Netzentgelte, die für die Benutzung deutscher Gasnetze zu zahlen sind, steigen zum Jahreswechsel um über 18% an und haben dann einen Anteil von 13,8% an den Gaskosten.
„Diese Erhöhungen können wir als Energielieferant nicht beeinflussen“, sagt Kai Rückstein, und prognostiziert: „Beide Preisbestandteile werden zukünftig vermutlich noch weiter steigen“.
Bei einer jährlichen Abnahme von 18.000 Kilowattstunden sinkt der Arbeitspreis in der Grundversorgung havengas basis von 13,96 Cent pro Kilowattsunde, inklusive 19% Umsatzsteuer, um 2,86 Cent auf 11,10 Cent pro Kilowattstunde brutto zum 1. Januar 2025.
Im Produkt havengas für uns sinkt der Arbeitspreis von 13,57 Cent pro Kilowattstunde brutto um 2,87 Cent auf 10,70 Cent pro Kilowattstunde brutto.
Die monatlichen Grundpreise bleiben beim Erdgas unverändert.
„Auf das Jahr gerechnet ergibt sich jeweils eine sehr deutliche Ersparnis von rund 515 Euro bzw. ca. 20%, je nach Verbrauch“, erklärt Kai Rückstein.
Wie ist die Entwicklung beim Strompreis?
„Auch im Strombereich können wir die Kosten für unsere Kunden deutlich senken“, freut sich Kai Rückstein und führt aus: „Aufgrund einer Verschiebung in der Struktur der staatlich regulierten Netzentgelte müssen wir zwar den monatlichen Grundpreis anheben, können aber den Arbeitspreis pro Kilowattstunde durch unseren günstigeren Energieeinkauf deutlich senken.“
Der Arbeitspreis in der Grundversorgung havenstrom basis sinkt von 39,90 um 7,45 Cent auf 32,45 Cent pro Kilowattstunde brutto zum 1. Januar 2025.
Der monatliche Grundpreis erhöht sich um 3,00 Euro auf dann 12,00 Euro brutto.
„Bei einem Verbrauch von 3.600 Kilowattstunden pro Jahr ergibt sich eine Ersparnis von 195,12 Euro pro Jahr, beziehungsweise 15%“, erklärt Kai Rückstein und ergänzt: “In unseren Strom Sonderprodukten ist die Preisentwicklung mit sinkenden Arbeitspreisen und steigenden monatlichen Grundpreisen ähnlich“.
In den staatlich regulierten Netzentgelten haben sich die jährlichen Preise wiederholt erhöht, der Arbeitspreis pro Kilowattstunde ist hingegen gesunken. In Summe ergibt sich eine Kostenreduzierung bei den Netznutzungsentgelten in Höhe von 16,00 Euro brutto bzw. 4,8% bei einer jährlichen Abnahme von 3.600 Kilowattstunden.
Deutlich gestiegen sind hingegen die Kosten für Umlagen, die Letztverbraucher für die Finanzierung der Kosten aus mehreren Gesetzen und Verordnungen zahlen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten der Zulagen an Betreiber von Blockheizkraftwerken, die Absicherung von Risiken bei der Anbindung von Offshore-Windparks und die Kosten durch die Entlastung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten. Diese haben sich im Beispielfall um rund 70% von 67,00 Euro auf 114,00 Euro pro Jahr brutto erhöht.
„Wir beobachten deutschlandweit einen Trend zu höheren Grundpreisen im Bereich der Netznutzungsentgelte und hierdurch bedingt auch einen Trend zu höheren Grundpreisen in den Vertriebspreisen. Diese Entwicklung wird sich zukünftig noch fortsetzen“, vermutet Kai Rückstein.
Was müssen die GEW-Kunden unternehmen?
GEW wird alle Kunden anschreiben und über die neuen Preise informieren. Die neuen monatlichen Abschläge werden allen Kunden ebenfalls in den Anschreiben oder in der in Kürze zugestellten Rechnung mitgeteilt.
Die GEW-Kunden müssen Ihre Zähler nicht zum 1. Januar ablesen. GEW wird den jeweiligen Verbrauch anteilig nach den alten und neuen Preisen aufteilen.