29. Juni 2021
Solarenergie für jedermann
Plugin-Solaranlagen gelten als kleine Sonnen-Kraftwerke für zuhause. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung handelt es sich bei der Photovoltaik nicht um eine vergleichsweise junge Technologie. Ganz im Gegenteil. Ihre Geschichte beginnt bereits 1839 mit der Entdeckung des photoelektrischen Effekts durch den französischen Physiker Edmond Becquerel. Bevor die Solarenergie buchstäblich auf deutschen Dächern landete, diente sie ab 1958 der Energieversorgung von Satelliten.
Heute gilt die Photovoltaik als ein Schlüssel zu einer gelungenen Energiewende. Infolgedessen kommen jetzt vermehrt kostengünstige Plug-In-Solaranlagen auf den Markt, mit denen die Erzeugung von Ökostrom einfach und erschwinglich wird. Dennoch sollte niemand diese scheinbar betriebsbereiten Anlagen voreilig zuhause anschließen. Bodo Schmidt, Leiter der GEW-Abteilung Netzwirtschaft/Regulierung, und seine Kollegin Anna-Maria Wróblecka erklären, was man unbedingt beachten muss.
Ein kleines Kraftwerk, das man selbst – auf dem Balkon, dem Dach oder wo die Sonneneinstrahlung dafür perfekt ist – installieren kann.
Das Ganze für weniger als 400 Euro. Funktioniert das wirklich? Bodo Schmidt: „Ganz so leicht ist das nicht, obwohl das Prinzip sogar relativ bedienerfreundlich ist. Die Solarzellen der Module erzeugen aus den Sonnenstrahlen Gleichstrom. An den Modulen wird ein Wechselrichter angeschlossen, der den Gleichstrom in gebräuchlichen Wechselstrom umwandelt. Über eine Steckdose wird der Solarstrom ins Hausnetz geleitet und kann direkt verbraucht werden. Allerdings darf eine steckerfertige PV-Anlage nicht so ohne weiteres an eine gängige Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Es muss eine spezielle Energiesteckdose genutzt werden. Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine gängige Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss zudem eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Eventuell muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen.“
Benötige ich eigentlich immer die Hilfe eines Experten beim Aufbau einer Mini-Solaranlage?
Bodo Schmidt: „Für den Betrieb einer solchen Solaranlage müssen die Installationsnorm und Anwendungsregel des Vereins ,Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.‘ eingehalten werden. Die Anmeldung darf inzwischen vom Betreiber der Solaranlage eingereicht werden. Früher war dazu ein Elektroinstallateur nötig. Hierbei gilt, die Beauftragung eines Elektrikers ist nicht erforderlich, wenn eine steckerfertige PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von maximal 600 Watt angeschlossen wird und die Voraussetzungen wie beispielsweise eine Energiesteckdose stimmen.
Doch aufgepasst, da der nichtgenutzte selbsterzeugte Strom automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, muss überprüft werden, ob der Zähler ausgetauscht werden muss. Ist nur ein Wechsel- und Drehstromzähler ohne Rücklaufsperre vorhanden, muss dieser unter allen Umständen durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden. Ansonsten dreht er sich rückwärts und der Betreiber macht sich unbewusst des Betrugs und der Steuerhinterziehung schuldig. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass sich künftige Mini-Solaranlagen-Besitzer, bevor sie loslegen, bei uns melden.“
Müssen sie das nicht ohnehin?
Anna-Maria Wróblecka: „Ja, aber nicht zwingend vorher. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass die Anlagen beim zuständigen Energieversorger angemeldet werden müssen. Wenn wir die Betreiber vorab beraten, wäre das natürlich schöner. Wir bieten deshalb auf unserer Homepage einen Ablaufplan an. Die dort aufgeführten Formulare kann man sich herunterladen. Sie müssen dann nur noch ausgefüllt und wieder an uns zurückgeschickt werden.
Wenn eine Anlage jedoch mehr als 600 Watt produziert, gelten die Vorschriften für normale Photovoltaik-Anlagen. In dem Fall muss der Anschluss an die Hauselektrik und das öffentliche Stromnetz von einem zertifizierten Elektroinstallateur vorgenommen und bei uns registriert werden.“
Woran müssen die Betreiber sonst noch denken?
Anna-Maria Wróblecka: „Wenn das Mini-Solar-Kraftwerk in Betrieb genommen worden ist, muss es innerhalb von vier Wochen bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt direkt über das sogenannte Marktstammdatenregister. Bei Rückfragen jedweder Art helfen wir selbstverständlich gerne weiter. Dies ist übrigens ein kostenloser Service. Wir machen dabei keinen Unterschied, ob der Antragsteller bei uns Kunde ist oder nicht.“
Fernab aller rechtlichen Vorgaben was gilt es als frischgebackener Stromerzeuger zusätzlich zu berücksichtigen?
Bodo Schmidt: „Man sollte unbedingt einen Blick auf seine Haftpflichtversicherung werfen. Vor allem ältere Versicherungen decken den Bereich Solaranlagen nicht ab. Wenn das abgeklärt ist, ist man mit seiner Plug-In-Solaranlage auch in dieser Hinsicht auf der Sonnenseite des Lebens.“
Rasmus Rubycz setzte auf Plugin-Solaranlagen bei der Sanierung seiner Immobilie. Hier geht es zum Kundeninterview.