14. Juli 2021
Aus 3 mach 1 – Neues Gebäudeenergiegesetz
Das neue Gebäudeenergiegesetz vereint drei unterschiedliche Gesetze unter einem Dach.
Deutsche Gründlichkeit. Einst ein Qualitätsmerkmal made in Germany. Heute steht sie jedoch mehr für die Stilblüten der bundesrepublikanischen Bürokratie. Zeitfressende Vorschriften, umständliche Formulierungen und monströsen Wortgebilden, die im normalen Sprachgebrauch kein Mensch benutzen würde. Wer sagt schließlich schon „nicht lebende Einfriedung“ zu einem Zaun? Umso erfreulicher ist daher die Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020. Statt drei verschiedener Gesetze gibt es jetzt nur noch eins.
Einfach machen
Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung zum Wohle von Bürger und Baubranche sowie dem gemeinsamen ökologischen Fußabdruck. Das GEG ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). „Für mich ist das eine äußerst sinnvolle Zusammenfassung. Denn für Neubauten und Sanierungen gilt in Zukunft ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt“, erklärt GEW-Energieberater Thorsten Everts.
Beratung ist Plicht
Zu den Neuregelungen gehört eine obligatorische Energieberatung bei Kauf einer Immobilie oder im Fall wesentlicher Änderungen von Außenbauteilen. „Wir bieten diesen Service bereits seit langem unseren Kunden kostenlos an“, betont der 57-Jährige und weist in diesem Zusammenhang auf die erfolgreiche Kooperation von GEW Wilhelmshaven mit ihrer SynergieGemeinschaft hin: „Dadurch ist gewährleistet, dass fachlich versierte Handwerker ihr Know-how in die Planungen mit einfließen lassen können. So wissen die Hausbesitzer von Anfang an, mit welchen Kosten sie zu rechnen haben.“
Ein Spiel mit offenen Karten. Deswegen gefällt Thorsten Everts beim neuen GEG besonders Paragraf 88, der regelt, dass das vorgeschriebene Beratungsgespräch nur von einer „Person, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist“, durchgeführt werden darf. Für ihn eine längst überfällige Entscheidung, da die Bezeichnung Energieberater kein eingetragener Beruf ist. Er selbst hat vor zwölf Jahren im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen eine diesbezügliche Schulung abgeschlossen. Das Ausstellen von Energieausweisen gehört für ihn infolgedessen zum Tagesgeschäft: „Hier wurden im GEG einige Vorgaben ergänzt und verschärft. So müssen dort nun beispielsweise die CO2-Emissionen aufgeführt werden.“
Regeln und Ausnahmen
„Die Mindestanforderungen für Neubauten im Wesentlichen bleiben aber gleich“, erläutert der GEW-Experte. Von einer Verschärfung des Anforderungsniveaus sei abgesehen worden. Vielmehr orientiere man sich an der EnEV von 2016. Und nicht nur hierbei: „Die seit fünf Jahren geltenden Vorschriften an den baulichen Wärmeschutz bleiben ebenfalls unverändert.“ Für Bestandsbauten bestehen allerdings nach dem neuen GEG einige Austausch- oder Nachrüstpflichten. Hiervon generell ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, die seit Anfang 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt werden. Das GEG verpflichtet Bauherrn dazu, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. „Neben Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme wie unser havengas natur diese Anforderung“, unterstreicht Thorsten Everts. Nicht mehr zugelassen sind hingegen ab 2026 reine Öl- und Kohleheizungen. Heizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Kessel jüngeren Datums dürfen dann nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. „Über allem schwebt der Nachhaltigkeitsgedanke und der Wunsch, die für 2050 gesteckten Klimaziele zu erreichen“, lobt der 57-Jährige.
Ökologie trifft Ökonomie
Aus diesem Grund unterstützt der Staat Hausbesitzer. Das Gebäudeenergiegesetz sieht aktuell vor, effiziente Neubauten und die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Dabei werden bis zu 45 Prozent der Investitionen für umweltschonende Heiztechnik oder Wärmedämmung übernommen. Das freut Häuslebauer und Klimaschützer gleichermaßen.